RECHT

„Hotel am Strand“ muss Baden ermöglichen

„Direkt am Strand gelegen“: Wer eine solche Hotelbeschreibung im Reisekatalog liest, muss davon ausgehen können, unmittelbar bei der Unterkunft ins Meer gehen zu können. Wird diese Erwartung enttäuscht, darf ein Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis um 10 Prozent mindern. Das zeigt ein Urteil

Mittwoch, 9. April 2025

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