Analysten sind sich uneins, wie sich die Preise in den kommenden Monaten entwickeln werden. So oder so kann sich ein Tarifwechsel lohnen. Wie Sie dabei am besten vorgehen. Oft können Verbraucher Geld sparen, wenn sie ihren Gastarif wechseln. So geht man dabei am besten vor:
. Kündigungsfrist herausfinden: Kunden der Grundversorgung können ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen beenden. Bei anderen Anbietern sind Verbraucher für eine bestimmte Zeit an den Gastarif gebunden und können etwa je nach Vereinbarung nur einmal im Jahr kündigen. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt einen Blick auf die letzte Gasrechnung: Dort stehe der nächstmögliche Kündigungstermin.
Eine Ausnahme für die Fristen gilt, wenn der Energielieferant die Preise während der Vertragslaufzeit erhöhen will. Dann können Kunden nach Angaben der Bundesnetzagentur kündigen, egal, wie lange der Gasvertrag normalerweise noch laufen würde.
. Neuen Anbieter finden: Verbraucher können entweder ein Unternehmen mit der Suche eines neuen Anbieters beauftragen oder selbst Tarife vergleichen, beispielsweise mithilfe von Online-Tarifrechnern. Dafür ist der jährliche Gasverbrauch wichtig, der auf der Jahresendabrechnung steht.
. Vergleichen sollten Wechselwillige aber nicht nur den Preis verschiedener Anbieter für die Gaslieferung an den eigenen Wohnort, rät die Bundesnetzagentur. Auch Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten unterscheiden sich. Je kürzer der Vertrag läuft, desto flexibler sind Kunden. Manche Anbieter geben zudem Preisgarantien. Vorsichtig sollten Kunden bei Vorkasse-Angeboten sein: Wird der Lieferant insolvent, könnten die im Voraus geleisteten Zahlungen verloren sein.
. Vertrag kündigen: Wenn Kunden ihrem neuen Lieferanten eine Vollmacht ausstellen, kann dieser für sie den bisherigen Vertrag kündigen. Die beiden Lieferanten tauschen Daten aus und organisieren eine Zählerablesung, falls nötig. Der Wechsel muss innerhalb von drei Wochen nach der Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber abgeschlossen sein.
. Bei Kündigungen wegen Preiserhöhungen empfiehlt die Bundesnetzagentur Verbrauchern aber, selbst per Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben zu kündigen und eine Bestätigung der Kündigung zu fordern. Auf ihrer Homepage stellt sie einen Musterbrief zur Verfügung. dpa