LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Verzicht auf das Erbe

Hedwig S.: „Mein verstorbener Bruder hinterließ ein Sparbuch und einen Bausparvertrag. Es gab kein Testament. Da er ledig war und keine Nachkommen hat, erben wir Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen. Soviel ich weiß, erben die drei Kinder meiner bereits verstorbenen Schwester, mein kinderloser, alleinstehender Bruder und ich. Nun möchte ich auf mein Erbe zugunsten meiner zwei erwachsenen Kinder verzichten. Ist das möglich? Oder wird mein Erbteil auf die anderen Erben aufgeteilt? Benötigen wir einen Erbschein oder können wir unter uns das Geld entsprechend aufteilen? Es besteht unter den Erben Einvernehmen. Das Erbe würde in meinem Fall circa 25 000 Euro betragen. Wie viel Erbschaftsteuer fällt an? Muss die Erbschaft beim Finanzamt angezeigt werden? Wie viel kostet die Ausstellung eines Erbscheins?“

Zunächst zu den Kosten des Erbscheins: Bei einem Nachlasswert von 75 000 Euro kostet der Erbschein an Gebühren circa 450 Euro. Wahrscheinlich werden Sie um einen Erbschein auch nicht herumkommen, um gegenüber der Bank beziehungsweise der Bausparkasse die Erbenstellung nachzuweisen.

Nun zur Erbschaf

Mittwoch, 9. April 2025

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