Wer auffährt, hat Schuld: Meist haftet wegen des Anscheinsbeweises nach einem Auffahrunfall der Hintermann allein. Doch wenn der Vordermann völlig grundlos in die Bremse steigt, kann er mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 13 S 69/19) des Landgerichts Saarbrücken. Der Fall, auf den der ADAC hinweist, spielte sich folgendermaßen ab: Eine Frau war außerorts mit dem Auto unterwegs. Auf der Straße reduzierte sich das Tempolimit von 70 km/h auf Tempo 50, und die Frau bremste ab. Zunächst tat sie dies nur leicht, dann aber bremste sie den Wagen ohne erkennbaren Grund fast bis zum Stillstand herunter. Ihr Hintermann konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Nach dem Unfall forderte er Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent. Doch die Versicherung der Frau verweigerte die Zahlung. Das Amtsgericht bestätigte diese Auffassung. Der Auffahrende ging in Berufung – mit Erfolg. Der Auffahrende sei wohl zu wenig aufmerksam und zu dicht aufgefahren. Die Vorausfahrende habe völlig grundlos scharf gebremst. Beide mussten den Schaden je zur Hälfte tragen.