Hatte Tante Berta nicht erzählt, es gäbe da noch ein kleines Vermögen, das sie besonders gut angelegt hätte? Nach ihrem Tod fehlt davon allerdings jede Spur. Und nun? Bertas Erben ließ das nicht ruhen. Sie gingen auf Spurensuche und wurden fündig. Bei einer Bank in der Schweiz. Solche vergessenen Konten, wie das von Tante Berta, gibt es zuhauf.
Allein bei der Sparkasse Nürnberg sind es 140 000, bei der Sparkasse Dortmund sogar über eine Viertelmillion. Die Stadtsparkasse München hingegen teilt auf Anfrage mit, dass bei ihr die Zahl solcher Konten „sehr gering“ sein dürfte. Fakt ist aber, dass Finanzexperten schätzen, dass sich auf vergessenen Konten in Deutschland zwischen zwei und neun Milliarden Euro angesammelt haben.
Das Geld verfällt nicht
Feste Regeln für den Umgang mit solchen Konten gibt es in Deutschland nicht. In anderen europäischen Ländern sieht das anders aus. Sie haben öffentliche Register eingeführt. Aber eine Regel gilt: Das Geld verfällt nicht. Es liegt so lange bei der Bank, bis sich Erben melden. Dann müssen die Institute auch noch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung das Guthaben auszahlen. Allerdings ziehen sie in dieser Zeit weiter ihre Kontoführungsgebühren ab. Aber auch in Deutschland gibt es für Erben Möglichkeiten, ein vergessenes Konto wiederzufinden. Hier die wichtigsten Infos:
Sparkassen
Wer ein Konto bei einer Sparkasse sucht, der kann sich per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (Charlottenstraße 47, 10117 Berlin) wenden oder eine E-Mail schicken an die Adresse: nachforschung@dsgv.de.
Wichtig: Kopie des Erbscheins oder Testaments beilegen beziehungsweise mitsenden. Außerdem sollte die Anfrage die letzte Anschrift des Verstorbenen beinhalten. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter.
Hat der Verstorbene tatsächlich ein Konto bei einer Sparkasse, bekommt der Erbe direkt Post von der zuständigen Sparkasse. Möglicherweise verlangt die Sparkasse eine Gebühr.
Volksbanken
Bei Volks- und Raiffeisenbanken gibt es auf der Website des Verbands einen Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Im Freistaat ist der Genossenschaftsverband Bayern dafür zuständig (Türkenstraße 22 bis 24, 80333 München. Telefon: 089/28 68 30). Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die aber nicht genauer beziffert werden, sondern vom Umfang der Recherchen abhängen.
Private Banken
Bei privaten Banken (zum Beispiel Deutsche Bank, Commerzbank oder HypoVereinsbank) können Erben sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (Burgstraße 28, 10178 Berlin). In bis zu drei Bundesländern (die der Erbe auswählt) forschen die Banken dann nach Sparbüchern oder Tagesgeldkonten. Findet ein Institut das Sparbuch, setzt es sich direkt mit dem Erben in Verbindung. Das Verfahren ist in den westlichen Bundesländern kostenlos. In Berlin und den ostdeutschen Ländern fallen 20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Öffentliche Banken
Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (dem zum Beispiel Bausparkassen angehören) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Als Erbe bleibt nur der Weg, sich an jede Banken einzeln zu wenden.
Schweiz, Luxemburg
In der Schweiz kann man sich als Erbe zur Kundensuche an eine zentrale Stelle wenden, den Bankenombudsmann (Bahnhofplatz 9 Postfach CH-8021 Zürich, Schweiz. Telefon: 0041 / 43 266 14 14). Nach Ausfüllen eines Fragebogens mit Kopie von Personalausweis und Erbschein erhält man innerhalb von drei bis vier Wochen eine Auskunft, ob der Erblasser ein Konto in der Schweiz hatte.
Vermögenswerte, welche seit 60 Jahren ohne Kontakt zwischen Kunde und Bank sind, müssen von Gesetzes wegen aber an den schweizerischen Staat abgeliefert werden. In Luxemburg gibt es eine Unterstützung des Bankenverbandes: Für 60 Euro bekommt man von der Luxemburger Bankenvereinigung (ABBL) einen Musterbrief, alle Adresslabels und weitere Informationen (Association des Banques et Banquiers Luxembourg, 12 Rue Erasme L-1468, Luxembourg). Suchen muss man dann aber selbst.