Versicherung schnell informieren

von Redaktion

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine Ausnahmesituation. Trotzdem müssen Hinterbliebene sich schnell mit Bürokratie beschäftigen. Manche Versicherungen müssen innerhalb weniger Tage benachrichtigt werden, um nicht zu riskieren, dass der Anspruch auf Leistungen verloren geht, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Auf dem neuen Informationsportal „Gewappnet für…“ sammelt sie Hinweise zur Vorsorge für Krankheit und Tod. Versicherungen, die wegen des Todes Leistungen erbringen, wie Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter, müssen demnach meist innerhalb von zwei bis drei Tagen informiert werden. Für die Mitteilung an die Unfalltodversicherung ist dagegen nur 48 Stunden Zeit. Aus dem jeweiligen Vertrag können sich aber auch andere Fristen ergeben, sagt Verbraucherschützerin Stefanie Kahnert. Die Frist beginnt, wenn der Angehörige vom Tod erfährt, nicht mit dem Tod an sich. Hinterbliebene können die Versicherung telefonisch über den Tod informieren. Die Verbraucherzentrale rät aber zu einer schriftlichen Mitteilung, um Fristen nachweisen zu können.  dpa

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