Der Tod eines geliebten Menschen ist eine Ausnahmesituation. Trotzdem müssen Hinterbliebene sich schnell mit Bürokratie beschäftigen. Manche Versicherungen müssen innerhalb weniger Tage benachrichtigt werden, um nicht zu riskieren, dass der Anspruch auf Leistungen verloren geht, wie die Verbraucherz
Dieser Artikel (ID: 1032012) ist am 31.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).