LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nachträglich für Feuermelder zahlen?
Franz Z.: „Ich habe eine Wohnung gekauft. Nun möchte der Vorbesitzer noch Geld für die Feuermelder. Ist das rechtens?“
In der Regel nicht. Geht die Anschaffung der Rauchwarnmelder auf einen Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft zurück, sind die Geräte laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs