LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie viel ist die Immobilie wert?

von Redaktion

Siegfried L.: „Man sagte mir, dass bei der Erbschaftsteuer der Marktwert der Immobilie entscheidend sei. Dieser würde berechnet aus Quadratmeter mal Bodenrichtwert und Gebäudebrandversicherungsurkunde. Also nicht der Verkehrswert? Was ist anzusetzen?“

Im Jahr 2009 wurden die Bestimmungen zur Erbschaftsbesteuerung von Immobilien geändert. Seitdem werden Immobilien grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt (§§ 9, 176 ff. BewG). Der Brandversicherungswert ist dafür nicht erheblich.

Das zur Ermittlung des Verkehrswerts heranzuziehende Verfahren hängt von der Art des Grundstücks ab. So werden beispielsweise unbebaute Grundstücke regelmäßig entsprechend ihrer Fläche und den von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten bewertet. Ein- und Zweifamilienhäuser werden in der Regel nach dem sogenannten Vergleichswertverfahren bewertet, sofern der Gutachterausschuss entsprechende Vergleichspreise aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke ermittelt hat. Für Mietwohngrundstücke kommt grundsätzlich das Ertragswertverfahren zur Anwendung, wenn eine übliche Miete am örtlichen Grundstücksmarkt ermittelbar ist.

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