LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie viel ist die Immobilie wert?

Siegfried L.: „Man sagte mir, dass bei der Erbschaftsteuer der Marktwert der Immobilie entscheidend sei. Dieser würde berechnet aus Quadratmeter mal Bodenrichtwert und Gebäudebrandversicherungsurkunde. Also nicht der Verkehrswert? Was ist anzusetzen?“

Im Jahr 2009 wurden die Bestimmungen zur Erbschaftsbesteuerung von Immobilien geändert. Seitdem werden Immobilien grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt (§§ 9, 176 ff. BewG). Der Brandversicherungswert ist dafür nicht erheblich.

Das zur Ermittlung des Verkehrswerts heranzuziehende Verfahren h

Mittwoch, 9. April 2025

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