Was die Schufa darf – und was nicht

von Redaktion

Sie sind mächtig und arbeiten im Hintergrund: Sogenannte Auskunfteien sammeln Daten über Kreditwürdigkeit und Vertragstreue von Verbrauchern – und verkaufen diese Daten weiter. Kunden sollten wissen, was die Schufa darf – und wo die Grenzen sind.

VON SUSANNE SASSE

Wer eine Wohnung mieten, einen Leasing-Vertrag abschließen oder bei seiner Bank einen Kredit beantragen will, kann davon ausgehen, dass der Vertragspartner bei einer Auskunftei nachfragen wird. Die größte Auskunftei ist die Schufa. Das 1927 gegründete Unternehmen besitzt „kreditrelevante Informationen“ zu 66,3 Millionen Personen und 4,3 Millionen Unternehmen in Deutschland.

Diese Personen sind verzeichnet

Auch wer noch nie Zahlungsschwierigkeiten hatte, kann verzeichnet sein. „Die Schufa und andere Auskunfteien wie Creditreform, Infoscore oder Bürgel haben Sie registriert, als Sie das Konto eröffneten“, sagt Experte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale. „Wenn Sie da noch nicht volljährig waren, haben wahrscheinlich Ihre Eltern die Einwilligung in die Weitergabe der Daten unterzeichnet.“ Heißt: Sobald Sie Bankkunde sind, kommen Sie in der Regel in den Datensätzen von Auskunfteien vor.

Welche Informationen die Schufa speichert

In Spalte A verzeichnen Banken und Versicherungen ihre Vertragsdaten – also Name, Anschrift, Geburtsdatum, Vertragsart und Laufzeit. In den anderen Spalten verzeichnen etwa Telekommunikationsunternehmen Ihre Daten – und eine Spalte ist für die Daten von Inkasso-Unternehmen bestimmt.

Das wird bei der Schufa verzeichnet

„Früher meldeten einige Banken jeden Dispo-Kredit der Schufa – egal, ob der Kunde sein Konto überhaupt überzog. Das hat sich zum Glück geändert“, sagt der Kreditexperte. Aber er warnt: Sei der Dispo dauerhaft ausgeschöpft, könne das gemeldet werden – erst recht, wenn man über den Dispo hinaus überziehe. Generell sei es besser, einen Ratenkredit abzuschließen. Der Dispo sei der teuerste Kredit überhaupt.

Wie die Bewertung zustande kommt

Die Auskunfteien vergeben in der Regel einen Score, also einen Punktestand. Diese Zahl soll aussagen, wie kreditwürdig der mögliche Kunde oder Mieter ist. Die Berechnung des Scores erfolgt per Algorithmus. Welche Daten dabei auf welche Weise einfließen, war lange Zeit Schufa-Geheimnis. Aber: Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung haben sich die Rechte der Verbraucher verbessert. Es soll Schluss sein mit der Geheimniskrämerei.

Wie man dem Schufa-Eintrag entgehen kann

Sascha Straub rät: „Wenn Sie knapp bei Kasse sind, melden Sie sich von sich aus bei den Unternehmen, denen Sie Geld schulden oder bei denen Sie einen Vertrag haben. Verhandeln Sie Ratenzahlung, Stundung oder ähnliches. Die Geschäftspartner wollen nur, dass pünktlich gezahlt wird. Einen Schufa-Eintrag wollen die Ihnen gar nicht reinwürgen, weil der ihnen keinen Cent bringt.“

Das passiert bei Zahlungsverzug

Der einfachste Weg, Schufa-Stress zu vermeiden, ist, Mahnungen zu beachten und Rechnungen pünktlich zu zahlen. Aber jeder hat schon mal eine Rücklastschrift bekommen oder übersehen, eine Rechnung zu begleichen. Straub gibt Entwarnung: „Zu einem Schufa-Eintrag führt das in der Regel noch nicht. Erst ab der zweiten schriftlichen Mahnung dürfen Unternehmen der Schufa einen Zahlungsverzug melden.“

Was bei Krediten beachtet werden muss

Wer viele Kreditanfragen stellt, dem unterstellen Auskunfteien, dass er dringend Geld braucht und verschuldet ist. Der Rat des Experten: „Wer einen Kredit sucht, muss darauf achten, dass die Bank bei der Schufa nur eine Anfrage Kreditkonditionen und nicht eine Anfrage Kredit stellt. Sonst führt allein die Anfrage zu Minuspunkten.“

So gehen Kunden auf Nummer sicher

Es ist möglich, dass die Schufa falsche Daten speichert oder Löschfristen nicht beachtet. „Deshalb raten wir, jedes Jahr eine kostenfreie Selbstauskunft anzufordern und diese zu überprüfen“, so Straub. Stimmen alle Daten? Bestehen alle gespeicherten Verträge noch? Oft wird nicht vermerkt, dass ein Kredit komplett zurückgezahlt wurde oder dass sich eine Forderung erledigt hat. Straub: „Finden Sie falsche Daten, informieren Sie die Schufa und berufen sich auf die Paragrafen 33 ff. BDSG. Dann muss die Schufa die betroffenen Daten bis zur Klärung sperren. Weigert sich die Schufa, falsche Angaben zu löschen, etwa, weil die betroffene Bank ihre Angaben nicht berichtigt, schalten Sie den Schufa-Ombudsmann ein.“

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