Die Versicherung kommt für Schäden durch einen Einbruch auf – dafür muss aber klar sein, was fehlt. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt deshalb, in einer Liste die Gegenstände des Haushaltes festzuhalten, zu fotografieren und Kaufbelege für diese aufzubewahren. Für solche Schäden kommt die Hausratversicherung auf, genauso wie für die Beseitigung von Einbruchspuren. Wurde eingebrochen, sollte die Polizei informiert werden. dpa