Die Versicherung kommt für Schäden durch einen Einbruch auf – dafür muss aber klar sein, was fehlt. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt deshalb, in einer Liste die Gegenstände des Haushaltes festzuhalten, zu fotografieren und Kaufbelege für diese aufzubewahren. Für solche Schäden kommt die Hau
Dieser Artikel (ID: 983896) ist am 18.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).