Putzhilfen: Schwarzarbeit vermeiden

von Redaktion

Haushaltshilfen gehören zum Alltag vieler Menschen in Deutschland. Weniger alltäglich ist ihre Anmeldung: Neun von zehn Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Dabei wäre eine Anmeldung in der Minijob-Zentrale einfach.

Die Angst vieler Deutscher ist groß, dass bei einem Unfall ihrer illegal beschäftigten Haushalthilfe für die Behandlungskosten aufkommen müssen. 88 Prozent treibt diese Sorge um. Doch den Schritt, ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden, scheuen trotzdem fast alle. Dabei benötigt man lediglich zwei Dinge: Das Formular „Haushaltsscheck“ (www.minijob-zentrale.de) und die eigene Steuernummer.

Für die Anmeldung empfehlen die Experten der Stiftung Warentest folgendes Vorgehen:

Schritt 1

Man sollte mit der Putzfrau klären, ob sie schon in einem anderen Haushalt als 450-Euro-Kraft angemeldet ist. Bekommt sie für alle Minijobs zusammen mehr als 450 Euro im Monat, kann man sie nicht zu den günstigen Bedingungen anmelden (dann gelten eventuell die Regeln für Midijobs). Sollte sie einen Hauptberuf haben und und nur nebenher putzen, darf sie nur einen einzigen 450-Euro-Job ausüben.

Schritt 2

Das Formular Haushaltsscheck ausfüllen. Dort müssen unter anderem die Steuernummer und die Sozialversicherungsnummer der Putzfrau eingetragen werden. Hat die Aushilfe noch keine Sozialversicherungsnummer, genügt ihr Name, Geburtsdatum und ihr Geburtsort. Auch der Monatslohn ist anzugeben. Die Haushaltshilfe muss keine Lohnsteuerkarte vorlegen.

Schritt 3

Die Haushaltshilfe kann auf Teile ihres Lohns verzichten, um die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenbeiträge aufzustocken. Sollte die Putzhilfe dazu Fragen haben, kann sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden (Telefon: 0800/10 00 48 00). Der von Putzhilfe und Arbeitgeber unterschriebene Haushaltsscheck geht dann entweder per Post an die Minijob-Zentrale in Essen oder direkt online (www.minijob-zentrale.de). Als Pauschalabgaben sind monatlich 14,69 Prozent vom Lohn zu zahlen (bei 450 Euro rund 65 Euro). Dazu benötigt die Behörde eine Einzugsermächtigung vom Arbeitgeber.

Schritt 4

Am Jahresende erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Ausgaben, die man der eigenen Steuererklärung beifügen kann. Bei Löhnen bis 300 Euro kann der Steuerrabatt so groß sein wie die Abgabenlast. Maximal erstattet der Fiskus 510 Euro im Jahr zurück. Noch wichtiger ist aber, dass Minijobber mit der Anmeldung automatisch bei der Unfallversicherung (die gilt auch für den Arbeitsweg) angemeldet wird und somit Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesichert sind.

Ansonsten ist wichtig, dass für Minijobber die selben Regeln gelten, wie für alle Arbeitnehmer. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Schön ist auch, dass die Anmeldung für ein ruhiges Gewissen sorgt. Zwar ist das Risiko aufzufliegen nicht sehr hoch, aber zu sicher sollte man sich nicht fühlen: Allein in München gab es im letzten Jahr rund 7000 Anzeigen, so Zoll-Sprecher Thomas Meister. Der Grund dafür seien oft Familienstreitigkeiten. Die Folgen: Eine Hausdurchsuchung und ein Ordnungswidrigkeits- oder sogar ein Strafverfahren, das mit empfindlichen Geldstrafen (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Sozialabgaben) oder sogar einer Haftstrafe enden kann. Meister: „Vor allem, wenn man schon einmal wegen eines Steuerdeliktes aufgefallen ist.“ wdp

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