LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer muss für Räder der Mieter zahlen?

von Redaktion

Günter G.: „Ich besitze eine 3-Zimmer-Wohnung in Bochum. Aufgrund der großen Entfernung nehme ich an den Eigentümerversammlungen nicht persönlich teil. Das Protokoll der Versammlung bekomme ich zugeschickt. Die WEG besteht aus sieben Wohnungen, davon drei vermietet. Bei der letzten Eigentümerversammlung im Februar 2018 wurde von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass alle Fahrräder, die nicht von den Fahrradbesitzern gekennzeichnet wurden, bis Ende Juni aus dem Fahrradkeller entfernt und entsorgt werden. Dieser Beschluss stand in einem schlanken Satz im Protokoll. Ich bin davon ausgegangen, dass der Verwalter frühzeitig einen Aushang macht und so über die Kennzeichnung der Fahrräder informiert. Jetzt wurden Fahrräder meiner Mieter entfernt. Meine Frage: Wäre ich verpflichtet gewesen, meine Mieter zu informieren? Oder ist es die Pflicht des Verwalters? Wer muss dafür aufkommen?“

Der Verwalter war zu einem entsprechenden Aushang am Schwarzen Brett nicht verpflichtet. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch das Wohnungseigentumsgesetz treffen Regelungen zur Durchführung von Beschlüssen, die die Mieter von Sondereigentum betreffen. Der Verwalter ist lediglich verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft durchzusetzen.

In Ihrem Fall war er also dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Fahrräder ohne Kennzeichnung entfernt und entsorgt werden. Sofern dies nicht im Beschluss, beispielsweise durch die Formulierung „Die Mieter in den Wohnungen Nr. X, Y und Z sind hierüber durch Aushang vorab zu informieren“ vorgesehen war, trifft ihn hieraus keine Verpflichtung, die Mieter im Haus von der Aktion in Kenntnis zu setzen.

Erschwerend kommt hinzu, dass ja nicht der Verwalter bzw. die Eigentümergemeinschaft Vermieter ist, sondern Sie als Eigentümer. Zwischen Ihrem Mieter und der Gemeinschaft oder dem Verwalter bestehen keinerlei Vertragsbeziehungen. Daher wäre es zwar sicherlich wünschenswert gewesen, der Verwalter hätte zuvor über einen Aushang über die anstehende Aktion informiert, verpflichtet war er hierzu aber nicht.

Da Sie durch den Mietvertrag auch Schutzpflichten gegenüber Ihren Mietern und deren Rechtsgütern übernommen haben, sind Sie verpflichtet, den Mieter über Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu informieren, die in seinen Rechtskreis eingreifen. In Ihrem Fall bestand die (dann leider auch realisierte) Gefahr, dass das Eigentum Ihres Mieters durch die Eigentümergemeinschaft beeinträchtigt wird. Hierauf hätten Sie Ihren Mieter hinweisen müssen, damit dieser den Eingriff durch die Kennzeichnung der Fahrräder abwehren kann.

Aus diesem Grund müssen Sie nun leider auch für den entstandenen Schaden Ihres Mieters, also den Verlust der Fahrräder, aufkommen.

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