LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer muss für Räder der Mieter zahlen?

Günter G.: „Ich besitze eine 3-Zimmer-Wohnung in Bochum. Aufgrund der großen Entfernung nehme ich an den Eigentümerversammlungen nicht persönlich teil. Das Protokoll der Versammlung bekomme ich zugeschickt. Die WEG besteht aus sieben Wohnungen, davon drei vermietet. Bei der letzten Eigentümerversammlung im Februar 2018 wurde von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass alle Fahrräder, die nicht von den Fahrradbesitzern gekennzeichnet wurden, bis Ende Juni aus dem Fahrradkeller entfernt und entsorgt werden. Dieser Beschluss stand in einem schlanken Satz im Protokoll. Ich bin davon ausgegangen, dass der Verwalter frühzeitig einen Aushang macht und so über die Kennzeichnung der Fahrräder informiert. Jetzt wurden Fahrräder meiner Mieter entfernt. Meine Frage: Wäre ich verpflichtet gewesen, meine Mieter zu informieren? Oder ist es die Pflicht des Verwalters? Wer muss dafür aufkommen?“
Der Verwalter war zu einem entsprechenden Aushang am Schwarzen Brett nicht verpflichtet. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch das Wohnungseigentumsgesetz treffen Regelungen zur Durchführung von Beschlüssen, die die Mieter von Sondereigentum betreffen. Der Verwalter ist lediglich verpflichtet, die B