Glaubt man dem Bundesfinanzminister und seinen Länderkollegen, dann soll die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ gestaltet werden. Das heißt: Ziel sind nicht höhere Steuereinnahmen, sondern ein gerechteres System. Mehrere Modelle stehen zur Diskussion.
Reine Bodensteuer
Die reine Bodensteuer: Bei der wäre ausschließlich der Wert des Bodens für die Grundsteuerberechnung relevant. Dabei würden wohl die Besitzer von Einfamilienhäusern und brachliegenden Grundstücken schlecht abschneiden.
Das Investitions-Modell
Beim Kostenverwertungsmodell wäre der Investitionsaufwand für die Berechnung entscheidend (Baujahr, Baukosten etc.). Das würde aber wohl zu einer höheren Besteuerung von Neubauten führen.
Der Faktor Gebäude
Beim Äquivalenzmodell würde neben der Grundstücksfläche auch die Fläche des darauf stehenden Gebäudes für die Berechnung der Steuer herangezogen.
Finanzminister Olaf Scholz setzt auf eine Grundsteuer, die sich an pauschal ermittelten fiktiven Mieteinnahmen orientiert – und die dabei noch Zuschläge für große Städte (ab 600 000 Einwohner) vorsieht. Das wäre bei der bisherigen Praxis, die erlaubt, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen, sicherlich problematisch, da damit gerade in den Ballungsräumen die Mieten noch einmal steigen würden. Doch solche Härten sollen wieder anderweitig ausgeglichen werden. Grundsätzlich wäre auch die Beibehaltung des bisherigen Systems möglich.
Teure Berechnung
Dann müssten aber die veralteten Einheitswerte (die im Westen stammen von 1964, die im Osten von 1935) ersetzt werden. Und das würde viel Geld kosten – geschätzt rund 1,8 Milliarden Euro –, schließlich geht es bundesweit um rund 36 Millionen Grundstücke.
Die Modelle stellen aber nur die erste Ebene der Diskussion dar, in der zweiten geht es um die Frage, ob die neue Grundsteuer – wie bisher – bundesweit einheitlich gelten soll oder ob künftig die Bundesländer eigene Regelungen treffen dürfen, wie es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert. Während Scholz dies ablehnt, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel signalisiert, dass sie für eine „Öffnungsklausel“, die den Ländern Spielräume biete, Sympathie habe. Es gebe ja jetzt schon Unterschiede bei der Grundsteuer, etwa durch die unterschiedlichen Hebesätze der Kommunen.
Bund & Länder streiten
Kurioserweise sind aber längst nicht alle Länderchefs für eine Öffnungsklausel. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) warnt beispielsweise vor einem „Flickenteppich“. Das dürfte aber, wie Steuerexperten vermuten, nur die halbe Wahrheit sein. Sie gehen davon aus, dass einige Länderfinanzminister wenig Lust darauf haben, selbst Regelungen zu finden und ihren Wählern zu erklären. Da sei es doch einfacher, den Schwarzen Peter nach Berlin zu schieben. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) ist vor allem eines wichtig: Die neue Grundsteuer müsse möglichst unbürokratisch und eigentumsfreundlich sein. „Eine Vermögensteuer durch die Hintertür lehnen wir ab, denn eine Wertkomponente würde zu automatischen Steuererhöhungen führen.“
Steuerausfall droht
Angesichts der vielen Streitpunkte ist Thomas Fuhrmann, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümer, skeptisch, dass es gelingt, bis Ende des Jahres eine tragfähige Grundsteuerreform zu erarbeiten.
Doch Verzögerungen könnten für den Staat teuer werden. Die Steuer in der derzeitigen Form darf ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Steuerausfälle in Höhe von 14,5 Milliarden Euro/Jahr wären die Folge.