LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Urlaubsanspruch nach Krankenstand?

Horst J.: „Ich bin seit Ende Februar letzten Jahres krankgeschrieben und nun rückwirkend zum 1. März 2018 in Erwerbsminderungsrente. Mein Arbeitsvertrag wird ja nun aufgelöst, denke ich. 2018 hatte ich noch offenen Urlaub von 2017 und natürlich habe ich 2018 keinen Urlaub in Anspruch genommen wegen der Krankheit. Steht mir vom Arbeitgeber eine Auszahlung für den nicht genommenen Urlaub zu?“

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 2012 (Az. 9 AZR 353/10) verfallen die Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Ihr Resturlaubsanspruch aus 2017 ist daher mit Ablauf des 31. März 2019 verfallen. Grundsätzlich führt de

Mittwoch, 9. April 2025

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