Der türkische Innenminister Süleyman Soylu drohte bei einer Kundgebung, regierungskritische Urlauber aus Deutschland festnehmen zu lassen. Außerdem verweigerte Ankara mehreren europäischen Journalisten mit der Akkreditierung ihre Arbeitsgrundlage. Daraufhin hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise verschärft. Doch das ist noch keine förmliche Reisewarnung.
Dabei erlebt die Türkei einen Buchungsboom. Auf der Tourismusmesse ITB in Berlin war von hohen zweistelligen Zuwächsen die Rede. Bereits im letzten Jahr nahm die Zahl der Türkei-Urlaube zu. Doch offenbar gibt es nach dem vorherigen Einbruch nach wie vor Kapazitätsreserven. Grund für den Erfolg ist nach Angaben des Reisekonzerns Tui das niedrige Preisniveau. Aber auch die Kundenzufriedenheit sei hoch. Die Inflation mit Raten um 20 Prozent ist für Pauschalreisen mit Festpreis kein Hemmnis. Auch der Münchner Veranstalter FTI hat nach eigenen Angaben in den letzten Wochen und Monaten eine enorm hohe Nachfrage verzeichnet und geht davon aus, „dass diese Tendenz weiter bestehen bleibt“.
Keine Handhabe für Stornierung
Was bedeuten nun die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes? Reisehinweise sind keine Reisewarnung, die zu einer Stornierung berechtigen. Man ist also bei Reisehinweisen im Zweifel auf die Kulanz eines Anbieters angewiesen. Wer einen Türkei-Urlaub gebucht hat, sollte zumindest gute Argumente dafür vorbringen können, dass seine Freiheit in der Türkei wirklich bedroht ist.
Denunziation kann zur Festnahme führen
In der Regel handelt es sich bei den von Verhaftung Bedrohten um Menschen mit einem türkischen Familienhintergrund – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das muss aber nicht sein. „Keiner ist in der Türkei sicher“, meint der Grünen-Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir. „Weder Deutsche noch Nichtdeutsche.“
Jedoch besteht für Urlauber, die sich nicht öffentlich zur Lage in der Türkei geäußert haben, wohl keine Gefahr, ins Visier zu geraten. Wer allerdings politisch einschlägig aktiv ist, an antitürkischen Demonstrationen teilgenommen oder als Journalist öffentlich Position bezogen hat, sollte die Hinweise ernst nehmen. Anlass für eine Festnahme können auch regierungskritische Aktivitäten in sozialen Medien sein. Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass türkische Strafverfolgungsbehörden auch durch anonyme Denunziation auf Reisende aufmerksam gemacht werden. Verbindungen zum IS, PKK oder zur Gülen-Bewegung können zur Verhaftung führen. „Den Betroffenen gar nicht bewusste oder von Dritten lediglich behauptete Berührungspunkte“, so das Auswärtige Amt, „können für eine Festnahme ausreichen.“
Justiz nicht zimperlich
Von Rechtsstaat – zumindest nach europäischen Maßstäben – ist die Türkei weit entfernt. Das Auswärtige Amt spricht von willkürlichen Inhaftierungen. Richter sind oft nicht zimperlich. Im Fall einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene eine mehrjährige Haftstrafe.
Manchmal wird die Einreise verweigert
Die Türkei hat in vielen Fällen Personen die Einreise verweigert – ohne die Mitteilung von Gründen. Die Betroffenen müssen bis zu einige Tage in Gewahrsam verbringen und dann die Rückreise antreten. Vorher werden ihnen die Mobiltelefone abgenommen und Inhalte sowie Kontakte durchsucht.
Ein Eintrag in die Krisenvorsorgeliste
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann sich in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) eintragen, damit deutsche Auslandsvertreter in Notfällen möglichst schnell Verbindung aufnehmen können. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich bei Auslandsaufenthalten in diese Liste einzutragen und die hinterlegten Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Dabei müssen Reisende auch die zuständige Auslandsvertretung (im Fall der Türkei Ankara, Istanbul, Izmir oder Antalya) angeben. Durch ein passwortgeschütztes Verfahren ist die Registrierung online möglich http://elefand.diplo.de/.