Siegfried P.: „Ich bin notlagenversichert, da ich mir den Normaltarif von 680 Euro bei einer Rente von 594 Euro nicht leisten kann. Der Notlagenbeitrag ist für die Krankenversicherung 56,93 Euro. Der Beitrag für die Pflegeversicherung ist dagegen 110,74 Euro. Wie wird dieser berechnet? Und wie kann es sein, dass er fast das Doppelte ausmacht? Meine Krankenversicherung hat auf meine entsprechende Frage gesagt, das sei eben so vom Gesetz vorgegeben.“
Der Gesetzgeber verpflichtet die private Krankenversicherung (PKV) seit 2013, den verbandseinheitlichen Notlagentarif anzubieten. Versicherte, die den Beitrag ihres Normaltarifs nicht zahlen können, werden in der Regel automatisch nach einem sechsmonatigen Mahnverfahren von ihrem bisherigen Tarif in den Notlagentarif eingestuft.
Damit verbunden ist ein deutlich niedrigerer Beitrag, um die Rückzahlung aufgelaufener Beitragsrückstände zu ermöglichen. Ihr Beitrag des Notlagentarifs ist deshalb deutlich geringer als Ihr bisheriger Beitrag des Normaltarifs, weil nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erstattet werden und auch keine neuen Alterungsrückstellungen gebildet werden.
Zudem kann die Krankenversicherung bis zu 25 Prozent der monatlichen Prämie aus den bestehenden Alterungsrückstellungen finanzieren. Je länger die Versicherung besteht und je mehr Alterungsrückstellungen folglich vorhanden sind, desto geringer ist daher der individuelle Beitrag des Versicherten. Der Notlagentarif ist allerdings nur für eine befristete finanzielle Notsituation gedacht. Ist Ihr Einkommen dauerhaft für Ihre Krankenversicherung zu gering, empfiehlt sich der Wechsel in einen Basistarif und diesen über die Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII) zu finanzieren.
Dagegen gibt es in der Pflegepflichtversicherung der PKV keinen Notlagentarif. Dies ist der Grund, weshalb Ihre Pflegeversicherung fast den doppelt so hohen Beitrag wie Ihre Notlagen-Krankenversicherung hat. Da die private Pflegeversicherung risikoadäquat kalkuliert ist und sich nicht – wie die gesetzliche Pflegeversicherung – nach dem Einkommen richtet, sind Ihr Alter und eventuelle Vorerkrankungen zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns maßgeblich für die Beitragshöhe. Es gibt zwar einen Beitragsdeckel für die private Pflegeversicherung, der liegt aber noch über Ihrem Beitrag von 110,74 Euro: Wer seit Einführung der Pflegeversicherung (1995) oder seit mindestens fünf Jahren privat pflegeversichert ist, zahlt maximal den Höchstbeitrag der Sozialen Pflegeversicherung. Das sind 2019 für Versicherte ohne Beihilfeanspruch 138,40 Euro, für Versicherte mit Beihilfeanspruch (zum Beispiel) 69,20 Euro monatlich.