Geschlossene Fonds bergen hohe Haftungsrisiken. Gerät ein Produkt in finanzielle Schieflage, wird die Gesellschaft selbst zwar in der Regel keine Rückzahlung der Ausschüttungen fordern, erklärt das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen. Aber Insolvenzverwalter verlangen das Geld von Anlegern zurück. Anleger müssen dann unter Umständen Ausschüttungen, die sie vom Fonds bekommen haben, wieder zurückzahlen. dpa