LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
100 000 Euro Freibetrag als Ausgleich
Franz F: „Ich habe bei Ihnen von einem Freibetrag von 100 000 Euro im Zusammenhang mit Fonds gelesen. Können Sie mir bitte mitteilen, was damit gemeint ist.“
In der Leserfrage habe ich auf den Steuerfreibetrag hingewiesen, der zum „Ausgleich“ für die veränderte Regelung für die sogenannten Altfälle im Investmentsteuergesetz seit dem 1. Januar 2018 gilt. Bei den bislang steuerfreien Altfällen – Fondskäufe vor 2009 sollten ja „lebenslang“ steuerfrei bleibe