LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Welche Schlüssel erhält der Vermieter?
Hildegard P.: „Wir sind ein Drei-Familien-Haus in dem zwei Eigentümer wohnen und ein Eigentümer seine Wohnung vermietet hat. Dieser Vermieter besteht auf einem Schlüssel für die Haustüre (Eingangstüre), obwohl er im Haus keinerlei Räume beziehungsweise Abstellflächen hat. Da bei Rechtsfragen immer nur erwähnt wird, dass der Vermieter keinen Wohnungsschlüssel haben darf, ist es für uns unklar, ob es rechtens ist, dass der Eigentümer der dritten Wohnung jederzeit Zugang zum Haus hat (und dieses auch manches Mal nutzt).“
Ein Recht auf Zugang zum Haus und damit auf Aushändigung eines Schlüssels hat der vermietende Eigentümer dann, wenn er ein Mitbenutzungsrecht an den gemeinschaftlichen Räumen (Hauseingang, Treppenhaus und so weiter) besitzt. Dies hat grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer. Durch den Mietvertrag räum