Was Arbeitgeber wissen müssen

von Redaktion

Die neue Brückenteilzeit bringt Beschäftigten neue Freiheiten. Aber auch Unternehmen sollen nach der Vorstellung des Bundesarbeitsministeriums die Neuregelung als Chance sehen: Die Unternehmen steigern ihre Unternehmensbindung der Beschäftigten und schaffen ein Betriebsklima, in dem Flexibilität in beide Richtungen gelebt wird. Teilzeitarbeit ist dabei ein wichtiger Baustein der modernen Arbeitsorganisation, so die Argumentation.

Was Unternehmer jetzt wissen müssen:

. Mit welchen Gründen kann eine Brückenteilzeit abgelehnt werden?

Der Wunsch eines Arbeitnehmers kann abgelehnt werden, wenn „betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Tarifverträge können dazu die Einzelheiten regeln.

. Was passiert, wenn zwei oder sogar mehr Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur etwa selben Zeit in Brückenteilzeit gehen wollen?

Dann entscheidet der Arbeitgeber „nach billigem Ermessen“ – also so gerecht, wie es ihm eben möglich ist.

. Darf für die Dauer einer Brückenteilzeit eine Ersatzkraft eingestellt – und sich von dieser nach Ablauf des Zeitraums „problemlos gelöst“ werden?

Ja, da es sich dabei um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln würde, und um ein solches „mit sachlicher Begründung“.

. Und wie steht es um die Kündigung von Brückenteilzeitern?

Zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten unterscheidet das Kündigungsschutzgesetz nicht. Für beide gilt dasselbe Recht.

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