LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ist das Ableseverfahren zulässig?
Margit C.: „Bei mir – Besitzerin einer Eigentumswohnung – steht wieder die Heizungsablesung an. Wir haben Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip. Das Heizungsröhrchen des abgelaufenen Jahres bleibt als Kontrollröhrchen im Zähler und ein neues Röhrchen wird für den aktuellen Verbrauch eingesetzt. Der Verbrauch wird manuell abgelesen. Ist diese Vorgehensweise noch zeitgemäß? Ich bemühe mich sehr, meine Heizkosten zu senken. Die letzten Jahre war der Verbrauch nach den aktuellen Röhrchen gegenüber den Kontrollröhrchen oft deutlich niedriger. Leider waren die Werte, die der Ableser feststellte, höher. Als Erklärung hieß es: Die Kontrollröhrchen verdunsten das Jahr über und sind deshalb nicht aussagerelevant. Was nützen sie denn dann? “
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind schon lange ein bewährtes Verfahren zur Verteilung der Heizkosten und vom Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich als gesetzlich zulässig bestätigt worden, auch wenn inzwischen modernere Methoden zur Heizkostenverteilung auf dem Markt und üblich si