LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie der Arbeitgeber rechnet

Alfred G.: „Seit 1. Juni 2008 beziehe ich eine Betriebsrente in Höhe von 500 Euro. Im Jahr 2012 habe ich gelesen, dass eine Anpassungspflicht des Arbeitgebers besteht, die in einem Zeitraum von jeweils drei Jahren zu erfolgen hat. Das habe ich eingefordert. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Lage eine jährliche Anpassung in Höhe von 2 Prozent angemessen ist. Aufgrund eines Eigentümerwechsels wurde mir später mitgeteilt, dass ab 2017 auf der Grundlage des Verbraucherindexes die Höhe der Betriebsrente für den Zeitraum von drei Jahren um 1,8 Prozent angepasst wird. Können Sie mir erklären, auf welcher Grundlage gerechnet wird?“

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle drei Jahre über die Anpassung laufender Betriebsrenten nach sogenanntem billigem Ermessen zu entscheiden (§ 16 BetrAVG). Dabei sind die Belange der Betriebsrentner und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Die Belange des Betr

Mittwoch, 9. April 2025

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