LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Bagatellgrenze für freiwillig Versicherte

von Redaktion

Karin H.: Für meine Rente aus der Direktversicherung muss ich Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rente beträgt 84,15 Euro. Fällt sie nicht unter die Bagatellgrenze?

Die Bagatellgrenze (§ 226 Abs. 2 SGB V) gilt nur für Pflichtmitglieder – leider aber nicht für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist umso bitterer, da als Bemessungsgrundlage für die Beiträge für freiwillige Mitglieder zudem eventuelle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), Mieteinnahmen und Renten aus einer privaten Rentenversicherung herangezogen werden (§ 240 SGB V) und der komplette Beitragssatz ohne einen Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung (KVdR) anfällt.

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