Die Beiträge gehen direkt an die Krankenkasse, bei der Sie Mitglied sind. Es wird also daraus kein gemeinsamer „Topf“ für alle Kassen gebildet. Da die Kassen außer dem allgemeinen Beitragssatz oft unterschiedliche Zusatzbeiträge erheben, kann sich ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse mit niedrigeren Beitragssätzen auch hinsichtlich der zusätzlichen Belastung aus Ihrer Direktversicherung auszahlen. Die monatliche Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz der jeweiligen Kasse ist dabei immer die Auszahlsumme Ihrer Direktversicherung geteilt durch 120. Erhöht Ihre Kasse beispielsweise den Beitragssatz, zahlen Sie auch auf Ihre Direktversicherungsleistungen entsprechend höhere Beiträge. Im Fall eines Kassenwechsels ergeben sich die Beiträge auf ihre Direktversicherung gemäß dem Beitragssatz Ihrer neuen Krankenkasse. Eine Übertragung der bereits gezahlten Beiträge von der bisherigen in die neue Krankenkasse erfolgt nicht, da mit dem Umlagesystem der Gesetzlichen Krankenversicherung kein nennenswerter Kapitalstock gebildet wird, der übertragen werden könnte.