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Pflichtteilsergänzungsansprüche

Mit Ihrer Frage sprechen Sie eines der häufigsten Probleme des Pflichtteilsrechtes an. Um zu vermeiden, dass der Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten zu sehr ausgehöhlt wird, hat der Gesetzgeber einen Pflichtteilsergänzungsanspruch eingeführt. Hierbei gilt das sogenannte Abschmelzungsprinzip: