rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

Antrag auf Befreiung stellen

von Redaktion

Für den Zweitwohnsitz muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner Website (www. rundfunkbeitrag.de) zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln). Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.  dpa

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