Dies ist erfreulicherweise kein Problem, denn karitative Einrichtungen sind in aller Regel als gemeinnützig anerkannt und daher von der Erbschaftsteuer befreit. Vorsorglich sollten Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung informieren, an die Sie denken, meist ist dies bereits aus der Homepage erkennbar. Noch ein Tipp: Damit die Nachlassabwicklung reibungslos vonstattengeht, sollten Sie in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der sich um die Verwertung des Nachlasses und die Verteilung des Geldes an die von Ihnen bedachten Einrichtungen kümmert.