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Steht mir ein Pflichtteil zu?

von Redaktion

In Fällen wie dem Ihrigen, kommt ein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht. Diesen hat der Gesetzgeber eingeführt, damit ein Kind nicht durch Schenkungen zu Lebzeiten um seinen Pflichtteil gebracht wird. Allerdings gibt es eine Frist von zehn Jahren, grundsätzlich spielen für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruches nur Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers eine Rolle. Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn sich der Schenker an der Immobilie wesentliche Rechte vorbehalten hat, insbesondere ein Wohnrecht oder den Nießbrauch, so läuft die Zehnjahres-Frist nicht, sodass auch eine Schenkung, die Ihre Mutter schon vor Jahrzehnten vorgenommen hat, bei deren Tod noch zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch für Sie führen kann. Genaues lässt sich nur nach Kenntnis des damaligen Überlassungsvertrages sagen. Wichtig zu wissen ist auch noch: Der Pflichtteilsergänzungsanspruch greift erst nach dem Tod Ihrer Mutter, vorher haben Sie keine Rechte auf Auskunft oder gar Zahlung. Im Erbfall sollten Sie sich daher durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Noch besser erscheint es mir allerdings, wenn Sie bereits vorab das Gespräch mit Ihrer Mutter suchen, vielleicht ist sie ja zu einer fairen Lösung bereit.

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