Starkregen, Hagel, Schlammlawinen haben in diesem Frühjahr wieder binnen weniger Stunden Straßen überflutet und Keller unter Wasser gesetzt. Solche Naturgewalten verursachen jedes Jahr in Deutschland Milliardenschäden an Gebäuden und Hausrat. Doch Hauseigentümer unterschätzen das Risiko noch immer. Nur etwa 40 Prozent von ihnen haben ihre Immobilie gegen Überflutungen durch Starkregen oder Hochwasser versichert. Dabei werden Extremwetterereignisse immer häufiger. Im schlimmsten Fall verlieren Hauseigentümer alles, was sie haben: die vier Wände und ihren Hausrat. Die Elementarschadenversicherung versichert solche Risiken. Es gibt sie als Zusatz zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung. Wir erklären, was es zu beachten gibt.
Risiko
Hochwasser kommt längst nicht mehr nur in der Nähe von Gewässern vor. Zunehmend verursacht Starkregen Überschwemmungen. Das Risiko schwerer Unwetter ist im Bundesgebiet überall etwa gleich hoch. Seit Einführung der flächendeckenden Wetterradarmessung 2001 hat es in Deutschland in der Spitze 115 Stunden Starkregen gegeben. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt.
Elementarschaden
Hausbesitzer unterschätzen oft das Risiko. Viele haben keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die es als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung gibt. „Erst 41 Prozent der Häuser in Deutschland sind gegen Überflutungen durch Starkregen oder Hochwasser versichert. Das ist angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse eine besorgniserregende Zahl“, sagt Oliver Hauner, Experte für Sachversicherungen beim GDV. Die Police deckt auch Schäden durch andere Naturgewalten wie Erdbeben oder Erdrutsch ab.
Staatliche Hilfe
Brisanz erhält die freiwillige Vorsorge obendrein durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni 2017. Darauf weist Peter Grieble hin, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Demnach sollen künftig nur jene umfangreiche Hilfszahlungen im Schadensfall erhalten, die nachweisen können, dass sie sich um Versicherungsschutz bemüht, aber aufgrund der Risikolage keinen erhalten haben oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen. Wer eine Elementarschadenversicherung erhalten kann, aber darauf verzichtet, riskiert also, staatliche Unterstützung zu verlieren.
Beiträge
Laut GDV können weit über 90 Prozent der Haushalte eine Elementarschadenversicherung erhalten. Wer in einem Hochrisikogebiet wohnt, muss mit höheren Beiträgen oder einer höheren Selbstbeteiligung im Schadensfall rechnen. Im Einzelfall können das auch mal 10 000 Euro sein. „Eine Absicherung kann sich trotzdem lohnen“, meint Grieble. Sollte es zum Komplettverlust der Immobilie oder des Hausrats kommen, kostet das mehr Geld, als für den Versicherungsschutz anfällt. Ohne erhöhtes Risiko fallen für den Baustein in der Hausratversicherung rund 20 Euro mehr an Beitrag im Jahr an, in der Wohngebäudeversicherung zwischen rund 50 und 200 Euro.
Ablehnung
Es lohnt sich, Angebote mehrerer Versicherer einzuholen und zu vergleichen, sagt Grieble. Wer bei einem Versicherer abgelehnt wird, kann beim anderen eine gute Police erhalten. „Absagen sollte man unbedingt aufbewahren. So kann man gegenüber Behörden im Schadensfall nachweisen, dass man sich um Versicherungsschutz bemüht hat.“ Wer vor Jahren als Kunde abgelehnt wurde, sollte erneut versuchen, eine Police zu erhalten.
Leistungen
Die Elementarschadenversicherung sichert Schäden durch Naturgewalten zum Neuwert ab.
Im Verbund mit der Wohngebäudeversicherung kommt die Police auf für Reparaturen, Trockenlegung und Sanierung, Abriss und Neubau. Je nach Versicherung sind auch Leistungen vorgesehen für: Aufräumen der Schadensstelle, Abtransport von zerstörtem Baumaterial, Mietausfall für maximal zwölf Monate bei Unbenutzbarkeit von vermieteten Wohnungen und die ortsübliche Miete für maximal zwölf Monate bei Unbenutzbarkeit der eigenen Wohnräume.
Im Verbund mit der Hausratversicherung kommt die Police auf für Reparaturkosten für beschädigten Hausrat, Wiederbeschaffungskosten und für zerstörten Hausrat. Die Leistungen können jedoch – je nach Versicherer und Region – variieren. Bei Vertragsabschluss lohnt sich also ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Rückstau
Wichtig ist, dass die Elementarschadenpolice Schäden durch Rückstau absichert. Gerade bei Starkregen kann es durch eine Überlastung der Kanalisation zu einem Rückstau kommen, bei dem Abwasser zurück in die Hausleitungen gedrückt wird. Dann steht der Keller unter Wasser oder Abwasser steigt in der Toilette nach oben. Auf ein wichtiges Detail müssen Versicherungsnehmer achten, um keine Leistungen im Schadensfall zu riskieren: „Oft verlangen Versicherer das Vorhandensein einer Rückstauklappe, deren Funktionsfähigkeit regelmäßig zu prüfen ist“, betont Versicherungsexperte Grieble.
Weitere Informationen
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