Grundsätzlich ist Ihr Vorhaben so umsetzbar. Das Grundstück aus dem Privatvermögen kann Ihr Schwiegervater Ihrer Verlobten, also seiner Tochter, steuerfrei schenken, da zwischen Eltern und ihren Kindern alle zehn Jahre ein Freibetrag von 400 000 Euro gilt. Da das Grundstück im Privatvermögen ist, gibt es auch kein einkommensteuerliches Problem. Anders ist dies, wie Sie zu Recht schreiben, bei einem Grundstück im Betriebsvermögen. Wird dieses aus dem Betriebsvermögen entnommen und für private Zwecke verwandt, so realisiert der Betriebsinhaber in der Regel einen einkommensteuerlichen Gewinn, den er versteuern muss. Grob gesagt, besteht der Gewinn in dem Unterschied zwischen dem aktuellen Verkehrswert des Grundstücks und den früheren Anschaffungskosten. Letztlich lässt sich dies nur zeitlich steuern, aber nicht endgültig vermeiden: Wenn der Bruder Ihrer Verlobten einmal den Betrieb übernimmt und das Grundstück als Garten in sein Privatvermögen übernimmt, dann realisiert er zu diesem Zeitpunkt den Entnahmegewinn, den er dann versteuern muss. Aber, wie stets im deutschen Steuerrecht, die Einzelheiten sind kompliziert und es gibt zahlreiche Ausnahmen und Unterausnahmen, sodass ein solches Vorhaben sorgfältig durch einen Steuerberater begleitet werden muss.