Mietrecht

Abschleppen bei Parken im Hof

von Redaktion

Ein Mieter darf sein Auto nur dann im Hof oder an anderer Stelle auf dem Grundstück abstellen, wenn der Vermieter dies erlaubt hat. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Parkt der Mieter unbefugt, darf der Vermieter das Fahrzeug abschleppen lassen. Als erstattungsfähig gelten die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppens verbundenen Dienstleistungen. Bevor der Vermieter das Auto abschleppen lässt, muss er den Mieter aber auffordern, das Fahrzeug zu entfernen. Allerdings muss er nicht abwarten, bis er den Mieter tatsächlich erreicht. Ausreichend ist, wenn er vor dem Abschleppen versucht hat, den Mieter auf dem üblichen Weg zu kontaktieren.

Artikel 4 von 6