Ein Mieter darf sein Auto nur dann im Hof oder an anderer Stelle auf dem Grundstück abstellen, wenn der Vermieter dies erlaubt hat. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Parkt der Mieter unbefugt, darf der Vermieter das Fahrzeug abschleppen lassen. Als erstattungsfähig gel
Dieser Artikel (ID: 626001) ist am 19.06.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).