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Die goldene Regel des Schenkens
In der Tat sieht das Gesetz eine „Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers“ vor. Allerdings gilt dies nur, wenn Ihre Cousine das Geld noch nicht verbraucht hat, sondern es sich noch in ihrem Vermögen befindet. Hat sie also etwa beispielsweise mit dem Geld eine Urlaubsreise finanziert, so muss sie