Leser Fragen – Experten AntworTEn

Wertsteigerung der Immobilie

Der Zugewinn eines jeden Ehepartners wird ermittelt, indem man das Anfangsvermögen jedes Ehepartners von seinem Endvermögen abzieht. Bei der Berechnung des Anfangsvermögens beziehungsweise Endvermögens werden von den aktiven Vermögenswerten die Verbindlichkeiten und Belastungen abgezogen, die jeder

Mittwoch, 9. April 2025

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