Leser Fragen – Experten AntworTEn
Wertsteigerung der Immobilie
Der Zugewinn eines jeden Ehepartners wird ermittelt, indem man das Anfangsvermögen jedes Ehepartners von seinem Endvermögen abzieht. Bei der Berechnung des Anfangsvermögens beziehungsweise Endvermögens werden von den aktiven Vermögenswerten die Verbindlichkeiten und Belastungen abgezogen, die jeder