Grundsätzlich erhält nur der Hinterbliebene eine Rente, der zum Todestag mit dem Verstorbenen verheiratet war. Da im Rahmen der Scheidung nach Ihren Angaben der Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, gelten die durch die erste Ehe entstandenen finanziellen Nachteile in der Altersvorsorge als ausgeglichen. Ihrer zweiten Ehefrau steht die Hinterbliebenenrente deshalb voll und alleine zu.