Leser Fragen – Experten AntworTEn
Muss der älteste Sohn Steuern zahlen?

Helmut S.: „Für das in meinem alleinigen Besitz befindliche Anwesen möchte ich meine Frau und meine fünf Kinder als Erben einsetzen. Mein ältester Sohn stammt jedoch aus erster Ehe. Wenn ich jetzt meine Frau als Erbin einsetze und die Kinder als Nacherben, wie ist dann mein Sohn aus erster Ehe erbsc