Kündigungssperrfrist bei Eigentümerwechsel

Wenn eine vermietete Wohnung den Eigentümer wechselt, kann für den neuen Vermieter eine Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren gelten. Die Sperrfrist gilt zunächst immer dann, wenn die Wohnung nach der Vermietung in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, erklärt der Eigentümerverband Haus & Gr

Mittwoch, 9. April 2025

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