Recht

von Redaktion

Fluggesellschaft haftet bei Visa-Panne mit

Wenn eine Fluggesellschaft die Reisedokumente ihrer Passagiere vor dem Abflug nicht überprüft, kann sie für ein fälliges Bußgeld mithaften. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe im Fall eines Mannes aus Hannover, der 2015 ohne nötiges Visum von Frankfurt nach Neu Delhi geflogen und dort abgewiesen worden war. Die indischen Behörden hatten der Lufthansa ein Bußgeld von 100 000 Rupien, umgerechnet damals etwa 1415 Euro, auferlegt. Das Unternehmen verlangte das Geld vom Passagier zurück und bekam vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Hannover Recht (Az.: X ZR 79/17). Der X. Zivilsenat hob das Landgerichtsurteil nun auf und verwies den Fall zurück. Ein Mitverschulden sei nicht durch die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Diese sehen nur den Fluggast in der Pflicht. Dabei sei auch die Fluggesellschaft verpflichtet, keinen Passagier ohne Visum nach Indien zu befördern.  dpa

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