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Die Steuer beim Verkauf der Immobilie

von Redaktion

Grundsätzlich muss ein Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie versteuert werden, wenn Anschaffung beziehungsweise Herstellung und Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist liegen. Der Gewinn ermittelt sich regelmäßig mit der Formel: Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten und/oder Werbungskosten. Der Veräußerungserlös wird üblicherweise der Verkaufspreis für die Immobilie sein, weswegen es in diesem Punkt keine Schwierigkeiten geben dürfte. Die Anschaffungskosten sind regelmäßig der Kaufpreis, für den die Immobilie erworben wurde. Dazu können auch Kosten für Makler, Notar und so weiter zählen. Die Herstellungskosten sind die Kosten, die angefallen sind, damit die Immobilie gebaut werden konnte. Dabei kann es sich auch um eine wesentliche Verbesserung handeln. Ob die einzelnen Tätigkeiten und Investitionen unter die Herstellungskosten fallen, ist im Einzelfall zu bestimmen. Wichtig ist, dass diese bei der Ermittlung des Gewinns dem Finanzamt offen gelegt werden, damit das Finanzamt nachvollziehen kann, wie die Berechnung zustande gekommen ist.

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