Gericht: Schuldfähig trotz 3,27 Promille

Allein ein extremer Blutalkoholwert ist nach einem Unfall mit Fahrerflucht noch kein Anhaltspunkt für Schuldunfähigkeit.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Aktenzeichen: 9 O 197/16

Mittwoch, 9. April 2025

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