BGH-Urteil
Neues Bad: Keine Pflicht zu besserem Lärmschutz

Wer in einem Mehrfamilienhaus den Fußboden des Badezimmers erneuert, muss dabei nicht gleichzeitig den Schallschutz verbessern. Es gelte der Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe (Az.: V ZR 276/16).
Ein Hamburger Wohnungseigentümer hatte