Energieversorger können Abschlagszahlungen nicht einfach anheben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen die Abschläge nur mit Zustimmung des Kunden angepasst werden. Die Verbraucherschützer mahnten erfolgreich einen Energieversorger ab, der Kunden mit Verweis auf den kalten Winter darüber informiert hatte, die Abschlagszahlungen anheben zu wollen. Kunden sollten so erhöhte Nachzahlungen erspart bleiben. Wer Nachzahlungen fürchtet, sollte zunächst anhand des Zählerstands prüfen, ob sich der Verbrauch tatsächlich erhöht hat. Dann kann eine Anhebung sinnvoll sein. Eine andere Möglichkeit ist, selbst monatlich Geld beiseitezulegen.