Energieversorger können Abschlagszahlungen nicht einfach anheben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen die Abschläge nur mit Zustimmung des Kunden angepasst werden. Die Verbraucherschützer mahnten erfolgreich einen Energieversorger ab, der K
Dieser Artikel (ID: 433487) ist am 06.03.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).