Leser Fragen – Experten AntworTEn
Die Immobilie steuerfrei erben
Wenn Sie und Ihr Ehemann keinen notariellen Ehevertrag vereinbart haben und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, erben Sie als Ehefrau die Hälfte und die Tochter die andere Hälfte. Als Ehefrau haben Sie grundsätzlich einen Freibetrag von 500 000 Euro und Ihre Tochter