verkehr

Jugendliche auf der Fahrbahn

von Redaktion

Wer als Fußgänger plötzlich und ohne auf den Verkehr Rücksicht zu nehmen auf die Straße läuft, kann nach einem Unfall nicht auf Schadenersatz hoffen. Das gilt auch für Jugendliche, wie das Oberlandesgerichts München urteilte (Az.: 10 U 491/17). Ein 14-jähriges Mädchen war plötzlich und ohne auf den Verkehr zu achten, auf die Straße getreten. Ein Auto konnte nicht mehr bremsen und fuhr das Mädchen an. Dieses forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihr Argument: Aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr entstehe eine gewisse Mithaftungsquote. Das Gericht urteilte laut ADAC hingegen: Laut Gesetz sei, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kein Kind mehr. Das Mädchen sei einfach auf die Straße gelaufen. Daher sei ihr Verschuldensanteil so hoch, dass die Betriebsgefahr des Autos komplett zurücktrete.  dpa

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