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Schenkung an das Enkelkind

Der Freibetrag bei Schenkungen an und Erbschaften von Enkelkindern beträgt 200 000 Euro je Schenker oder Erblasser. Sowohl Sie als auch Ihre Frau können Ihrem Enkelkind also alle zehn Jahre Vermögenswerte in Höhe von je 200 000 Euro steuerfrei schenken. Das gilt auch unabhängig davon, dass die Mutte